Meldebescheinigung
Meldebescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenEine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden bzw. angemeldet sind. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung bzw. Bestätigung des Wohnsitzes.
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Die einfache Meldebescheinigung enthält die folgenden Daten:
- Familienname, alle Vornamen, Geburtsname
- Geburtsdatum und Geburtsort,
- aktuelle Anschrift,
- Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)
Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B.
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- evtl. Konfession
Die erweiterte Meldebescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.
Meldebescheinigungen, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung ausschließlich schriftlich per Post zugeschickt.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr:
7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr:
9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)