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KFZ-Zulassung (iKFZ)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Bundesweites Projekt i-Kfz

Online-Außerbetriebsetzung (Abmeldung):

 Seit 01.01.2015 können Sie Ihr Fahrzeug online ganz ohne Besuch in der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen lassen ("abmelden"), wenn

  • das Fahrzeug im Landkreis Osnabrück zugelassen ist oder die auswärtigen Kennzeichenschilder beim Umzug mitgenommen wurden,
  • das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestattet ist und
  • Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen

Online-Zulassung von Fahrzeugen:


Seit 01.10.2019 haben Sie die Möglichkeit, ein Fahrzeug online neu zuzulassen, wieder zuzulassen, umzuschreiben oder die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern zu lassen, wenn

  • Sie Einwohner des Landkreises Osnabrück sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Osnabrück haben
  • das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
  • Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen

Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden Sie auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.

Bitte beachten Sie:

  • Entfernen Sie die Abdeckungen der Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten, der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erst dann, wenn Sie auf dem Portal dazu aufgefordert werden. Sind die Sicherheitscodes freigelegt, sind die Dokumente ungültig.
  • Im Rahmen der internetbasierten Wiederzulassung wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt. Die Daten des neuen Personalausweises (nPA) werden in dem Zuge automatisiert auf exakte Übereinstimmung mit den angegebenen Daten in der Versicherungsbestätigung geprüft. Da bereits vermehrt die Problemkonstellation aufkam, dass die vom Versicherer aufgenommenen VN-/Halter- und Adressdaten in der eVB nicht exakt mit den im nPA angegebenen Halter- und Adressdaten übereinstimmen, wird empfohlen eine eVB mit abweichenden Halter zu erzeugen.
  • Die Zulassung eines Oldtimers, sowie die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Saisonkennzeichen steht im Online-Dienst derzeit noch nicht zu Verfügung.

Wichtiger Hinweis
Da es zuletzt vermehrt zu Rückfragen im iKFZ Prozess kam, möchten wir Sie darauf Hinweisen, dass zur Authentifizierung die AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone geöffnet sein muss. Andernfalls wird im Prozess ein Fehler angezeigt.

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

  • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
  • Das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind. Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
  • Das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen. Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
  • Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung und ein Kartenlesegerät oder ein Mobilgerät mit installierter Ausweis-App2.

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

  • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
    • Datenbestätigung
  • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
    • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
  • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
    • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
  • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
    • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

Bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
  • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Bei Zulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis

30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

Die Gebühren für die Zulassungsverfahren setzen sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen.

Die Gebühren werden automatisch vom Portal berechnet und Ihnen zum Abschluss Ihres Zulassungsantrages angezeigt.

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Checkliste_Was benötige ich für die Zulassung bzw. Änderung eines Kraftfahrzeuges
Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht
SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung

Hier gelangen Sie zum iKFZ-Portal (Online-Antragstellung): iKFZ-Portal 

Ist die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem neuen Personalausweis nicht freigeschaltet, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt.