Fundbüro
Fundbüro
Sie haben etwas verloren:
- im Gemeindegebiet Bad Laer: Anruf beim Fundbüro der Gemeinde Bad Laer Tel. 05424 2911 -31 oder -32
- außerhalb des Gemeindegebietes: Anruf bei der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung
- in Bussen: Anruf bei den Stadtwerken Osnabrück AG, Tel. 0541/2002 -2211
- in Zügen der Deutschen Bahn AG: Anruf bei der Deutschen Bahn AG, Tel. 0721/938-3497.
- Neu! Suche über das Internet. Sie können direkt hier im Internet nachsehen, ob die verlorene Sache beim Fundbüro registriert ist. Klicken Sie dazu bitte hier:
Sie haben etwas gefunden:
- Gegenstände, die der Verlierer evtl. dringend benötigt (z. B. Schlüssel), geben Sie am besten bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle ab. (Die Fundsachen werden dann von der Polizei unverzüglich zum Fundbüro gebracht.)
- Sie geben den Gegenstand beim Fundbüro ab oder senden ihn per Post an: Gemeinde Bad Laer, Bürgerbüro, Glandorfer Str. 5, 49196 Bad Laer.
- Sie nehmen die Sache selbst in Verwahrung. Dazu teilen Sie uns bitte schriftlich folgendes mit:
- - Ihren Absender mit Telefonverbindung für evtl. Rückfragen
- - Fundort und Fundtag
- - Beschreibung des Gegenstandes (Marke, Farbe, Nummern, Gravuren usw.)
- - bei Fahrrädern: Bauart (Damen- oder Herrenrad usw. ), Farbe, Nummern, Gravuren , Marke, Farbe, Anzahl der Gänge, Rahmennummer, Besonderheiten.
Nach Eingang der Anzeige beim Bürgerbüro erhalten Sie eine Fundanzeigenbescheinigung.
Gefundene / Zugelaufene Tiere melden Sie bitte telefonisch in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr dem Tierschutzverein Melle, Tel. 05422 7193.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf
nicht eingetragen