Hundesteuer (An-/Abmeldung)
Hundesteuer (An-/Abmeldung)
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie Hunde in der Gemeinde Bad Laer halten, sind Sie gegenüber Ihrer Gemeinde verpflichtet, jährlich Hundesteuer zu zahlen.
Leistungsbeschreibung
Folgende Unterlagen bzw. Daten müssen bei der Anmeldung eines Hundes beigfügt bzw. mitgeteilt werden:
- Vorbesitzer (Name und Anschrift)
- Wurftag
- Rasse
- elektronisches Kennzeichen (Chip-Transponder)
- Haftplichtversicherung
- Registierungsnummer im Hunderegister Niedersachsen
- Sachkundenachweis des Hundehalters.
Folgende Unterlagen bzw. Daten müssen bei der Abmeldung eines Hundes beigefügt bzw. mitgeteilt werden:
- Tod des Hundes: Bescheinigung des Tierarztes
- Verkauf des Hundes: Kaufvertrag mit Namen und Anschrift des neuen Eigentümers
- Umzug des Steuerpflichtigen: Neue Anschrift
Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post.
Ab 2025 beträgt die Hundesteuer:
- für den 1. Hund 60,00 €
- für den 2. Hund 84,00 €
- für jeden weiteren Hund 108,00 €
- für gefährliche Hunde 660,00 €