Hundesteuer (An-/Abmeldung)
Hundesteuer (An-/Abmeldung)
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie Hunde in der Gemeinde Bad Laer halten, sind Sie gegenüber Ihrer Gemeinde verpflichtet, jährlich Hundesteuer zu zahlen.
Leistungsbeschreibung
Folgende Unterlagen bzw. Daten müssen bei der Anmeldung eines Hundes beigfügt bzw. mitgeteilt werden:
- Vorbesitzer (Name und Anschrift)
- Wurftag
- Rasse
- elektronisches Kennzeichen (Chip-Transponder)
- Haftplichtversicherung
- Registierungsnummer im Hunderegister Niedersachsen
- Sachkundenachweis des Hundehalters.
Folgende Unterlagen bzw. Daten müssen bei der Abmeldung eines Hundes beigefügt bzw. mitgeteilt werden:
- Tod des Hundes: Bescheinigung des Tierarztes
- Verkauf des Hundes: Kaufvertrag mit Namen und Anschrift des neuen Eigentümers
- Umzug des Steuerpflichtigen: Neue Anschrift
Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post.
Welche Gebühren fallen an?
a) für den ersten Hund 54,00 €,
b) für den zweiten Hund 72,00 €,
c) für jeden weiteren Hund 90,00 €,
d) für jeden gefährlichen Hund 600,00 €.
Links & Onlinedienste
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