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Hundesteuer (An-/Abmeldung)


Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.

Wenn Sie Hunde in der Gemeinde Bad Laer halten, sind Sie gegenüber Ihrer Gemeinde verpflichtet, jährlich Hundesteuer zu zahlen.

Leistungsbeschreibung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Folgende Unterlagen bzw. Daten müssen bei der Anmeldung eines Hundes beigfügt bzw. mitgeteilt werden:

Folgende Unterlagen bzw. Daten müssen bei der Abmeldung eines Hundes beigefügt bzw. mitgeteilt werden:

  • Tod des Hundes:  Bescheinigung des Tierarztes
  • Verkauf des Hundes: Kaufvertrag mit Namen und Anschrift des neuen Eigentümers
  • Umzug des Steuerpflichtigen: Neue Anschrift

Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post.

Ab 2025 beträgt die Hundesteuer:

  • für den 1. Hund 60,00 €
  • für den 2. Hund 84,00 €
  • für jeden weiteren Hund 108,00 €
  • für gefährliche Hunde 660,00 €

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Wenn Sie Ihren Hund anmelden:

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.

 
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:

  • Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
    • Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
    • Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
    • der Hund verstorben ist.
  •  Sie halten den Hund nicht weiterhin.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.